Home » Verlustverrechnung
Eine inländische Depotbank ist gesetzlich dazu verpflichtet für seine Kunden verschiedene Verrechnungstöpfe zu führen.
Privatanleger dürfen Verluste aus Kapitalanlagen allerdings nur mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnen – nicht aber mit anderen Einkünften – zum Beispiel aus einer Tätigkeit als Arbeitnehmer oder Vermieter. Privatanleger stoßen also schnell an eine Grenze weil die Verluste die Gewinne in den meisten Fällen übersteigen.
Als professionelle Trader sind unsere Verlusttöpfe naturgemäß halb leer. Es entsteht somit eine Win-Win-Situation sobald Sie uns Ihre Verluste verkaufen und wir diese in unseren Verlusttopf übertragen.
Insgesamt gibt es drei Verlusttöpfe, denen zwei Steuertöpfe gegenüber stehen.
Hier können Sie eine Übernahme Ihrer Verluste beantragen: